Kinder für die Schule anmelden                                                                                                

Laut Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt werden Kinder, die bis zum 30.06. eines Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, mit Beginn des folgenden Schuljahres schulpflichtig. Kinder, die bis zum 30.06. eines Kalenderjahres das fünfte Lebensjahr vollendet haben, können vorzeitig eingeschult werden.
Die Anmeldung für die im Jahr 2025 schulpflichtig werdenden Kinder (geboren zwischen dem 1. Juli 2018 und dem 30. Juni 2019) der Gemeinde Barleben (Wohnadresse Barleben) findet statt am Montag, 19.02.2024, von 7 bis 12 Uhr und von 15 bis 17 Uhr un der Grundschule Barleben, Feldstraße 20, 39179 Barleben (1. Obergeschoss)

Bei der Anmeldung ist die Geburtsurkunde des Kindes oder das Familienstammbuch vorzulegen. Das Vorstellen der Kinder (schulärztliche Untersuchung) erfolgt zu einem gesonderten Termin.
Bei Fragen erreichen Sie die Grundschule Barleben unter der Telefonnummer: 039203 565 4210.

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